Das Bundessozialgericht hat den Grundsicherungsträger, hier das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf,verpflichtet, Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung als Zuschuss (unter Umständen auch als Sachleistungen) und nicht nur als Darlehen zu gewähren. Der Anspruch auf diese Leistung ist auch nicht dadurch entfallen, dass der Antragsteller die Wohnung bereits im November 2003 bezogen und damals auf den Erwerb von Einrichtungsgegenständen verzichtet hat.
SG Berlin - S 87 AS 1853/06 -
LSG Berlin - L 19 AS 1116/06 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 45/08 R - Urteil vom 20.08.2009
RA Joachim Genge
www.ra-genge.de
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