Das Bundessozialgericht hat den Grundsicherungsträger, hier das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf,verpflichtet, Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung als Zuschuss (unter Umständen auch als Sachleistungen) und nicht nur als Darlehen zu gewähren. Der Anspruch auf diese Leistung ist auch nicht dadurch entfallen, dass der Antragsteller die Wohnung bereits im November 2003 bezogen und damals auf den Erwerb von Einrichtungsgegenständen verzichtet hat.
SG Berlin - S 87 AS 1853/06 -
LSG Berlin - L 19 AS 1116/06 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 45/08 R - Urteil vom 20.08.2009
RA Joachim Genge
www.ra-genge.de
Posts mit dem Label Zuschuss werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Zuschuss werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Donnerstag, 3. September 2009
Abonnieren
Posts (Atom)