Dienstag, 4. August 2009

Kindergeld als Einkommen bei Kindern mit getrennt lebenden Eltern

Leben Kinder im Wechsel bei ihren getrennt lebenden Eltern, bilden die Kinder und das Elternteil jeweils eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft. Kindergeld darf bei den Kindern in dieser Zeit nicht anteilig als Einkommen angerechnet werden, wenn es an das andere, nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Elternteil, hier den Vater, ausgezahlt wird.
Das Bundessozialgericht bestätigt mit dieser Entscheidung die Urteile der unteren Instanzen.

Falls den Kindern Unterhaltsansprüche gegen den Vater zustehen, ist es Aufgabe des beklagten Jobcenters, diese ggf bestehenden Unterhaltsansprüche nach § 33 SGB II gegenüber dem Vater geltend zu machen.

SG Freiburg - S 13 AS 6382/05 -
LSG Baden-Württemberg - L 13 AS 2559/08 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 75/08 R - Urteil vom 02.07.2009


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